Elektrosmog Report
Nr. 12 / 2. Jahrgang Dezember 1996 
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Versicherungen
Versicherer schließen Haftungsansprüche für EMV-Schäden aus

Die deutschen Versicherungsunternehmen haben erkannt, daß durch die Einwirkungen elektromagnetischer Felder beträchtliche Schäden entstehen können. Nun schließen sie diese kurzerhand aus dem Haftungsumfang von Haftpflichtversicherungen aus.

Hatten die Versicherer erst vor kurzem ausnahmslos den Ausschluß einer Haftung für Schäden durch Umwelteinwirkungen auf Boden, Luft und Wasser in ihre "Allgemeinen Hanftpflicht-Bedingungen" aufgenommen, so tritt jetzt zutage, worüber bereits seit einiger Zeit in einschlägigen Kreisen spekuliert wurde: Ohne explizit darauf hinzuweisen, haben einige deutsche Haftpflicht-Versicherer ihr Vertragswerk nun dahingehend geändert, daß Schäden, die durch elektromagnetische Felder (EMF) entstehen, nicht im Versicherungsschutz enthalten sind.

Was ist dabei unter EMF-bedingten Schäden zu verstehen? Zum einen technische Störungen. Wenn z. B. ein HF-emittierendes elektronisches Bauelement eine speicherprogrammierbare Steuerung stört und dadurch ein komplettes Fertigungssystem zum Ausfall bringt, so ist der dadurch entstehende Schaden bei einigen Versicherungen nicht mehr durch die Haftpflichtversicherung gedeckt.

Zum anderen können auch EMV-verursachte Schäden am Menschen aus dem Versicherungsschutz fallen. In einem Fallbeispiel wurde ein Patient aufgrund einer, durch elektromagnetische Beeinflussung bedingten, Fehlfunktion eines Diagnosegerätes falsch behandelt. Ursache war eine auf dem Nachbarhaus installierte Sendeantenne, die einen Produktionsfehler aufwies. Die Herstellerfirma ist nun bei einigen Versicherungen in einem solchen Fall nicht mehr versichert, da der Schaden durch EMF bedingt und somit vom Versicherungsschutz ausgenommen ist.

Schließlich ist ein Funkamateuer, der mit seiner im Garten montierten Sendeanlage den Herzschrittmacher eines vor dem Hause spazierenden Passanten so stark stört, daß dieser zu Tode kommt, durch seine private Haftpflichtversicherung - sofern diese EMF-Ursachen ausschließt - nicht mehr versichert.

Auch Spätschäden infolge andauernder EMF-Einwirkung dürften nach den neuen Haftpflichtbedingungen nicht mehr von den Versicherung gedeckt werden. Sollten sich Hinweise auf Schädigungen infolge von Hochspannungs- und Bahntrassen oder auch Mobiltelefonieren bestätigen, könnten die Betreiber eventuelle Regreßansprüche nicht mehr an die Versicherungen abgeben.

Versicherungsunternehmen sichern Schäden, für die sie im Rahmen ihrer Versicherungsverträge haften müssen, bei sog. Rückversicherern ab. Diese Rückversicherer tragen das letztendliche Risiko. Wenn ein Versicherungsunternehmen für eine bestimmte Schadensklasse keine Rückversicherung abschließen kann, so wird es höchst ungern und allenfalls in Einzelfällen für diese Schadensart Versicherungsschutz anbieten.

Es scheint, als seien die Rückversicherer in Deutschland entschlossen, durch EMF verursachte Schäden nicht mehr rückzuversichern (z. B. Frankona Rückversicherung und Kölnische Rückversicherung, Elektrosmog-Report 1(6), S. 8, 1995). Daß in der Folge die ersten Haftpflichtversicherer beginnen, ihre Allgemeinen Haftpflichtbedingungen zu ändern, war zu erwarten.

In einer aktuellen Umfrage unter 100 deutschen Versicherungsunternehmen kam die Zeitschrift EMC-Journal zu dem Ergebnis: "Die Tendenz ist dabei klar erkennbar: EMV-Schäden müssen künftig wohl explizit und gegen erhöhten Tarif versichert werden." Von den 100 Unternehmen antworteten 70, von diesen waren 44 "definitive Anbieter von Haftpflicht-Versicherungen". Auf die Frage "Schließen Sie in ihren Haftpflichtverträgen Schäden durch elektromagnetische Felder und elektromagnetische Strahlung aus?" antworten bereits 14 Versicherungen mit Ja. Von den übrigen 30 warten 25 mit ihrer Entscheidung auf eine Empfehlung des Verbandes der Sachversicherer (VdS). Keines der 30 Unternehmen - die Klarheit dieser Aussage zeigt deutlich den Trend - will jedoch, wenn der VdS eine Ausschlußempfehlung gibt, von einer solchen absehen. Und diese Empfehlung wird nicht lange auf sich warten lassen, haben die Rückversicherer sich doch bereits in deutlicher Weise zum Risikopotential von EMF geäußert. Dabei wird von den Rückversicherern insbesondere auch die Elektromagnetische Umweltverträglichkeit (EMVU) ernst genommen.

Quellen:

  1. Leistungsbegrenzung bei Haftpflicht-Versicherungen, EMC Journal 3/96.
  2. Umfrage bei Haftpflichtversicherern, EMC Journal 4/96.
 
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Epidemiologie
Brustkrebs und EMF

Zwei jüngst veröffentlichte epidemiologische Studien deuten auf eine Beziehung zwischen Brustkrebs bei Frauen und elektromagnetischen Feldern (EMF) im hoch- und niederfrequenten Bereich hin. In einer amerikanischen Fall-Kontroll-Studie war das Risiko, an einem Brustkrebs zu erkranken, in der Gruppe mit der angenommenen höchsten EMF-Belastung (60 Hz) um 43% gegenüber der Kontrollgruppe erhöht. In einer norwegischen Studie fand sich eine um 50% erhöhte Brustkrebsrate bei Telegraphistinnen, die auf See arbeiteten. Sie waren in erhöhtem Umfang Radiowellen (405 kHz - 25 MHz) und aufgrund des Schichtdienstes einer potentiellen Lichtexposition bei Nacht ausgesetzt.

Weltweit nimmt die Häufigkeit von Brustkrebs zu. Mit einem Anteil von etwa 20% stellt er die weltweit weitaus häufigste Krebserkrankung bei Frauen dar. Wenn der Brustkrebs auch vor allem eine Erkrankung von Frauen ist, so fallen doch 0,5-1% der Brustkrebserkrankungen auf Männer. Brustkrebs ist mit bestimmten hormonellen Einflüssen assoziiert. Auch genetische Aspekte spielen eine Rolle. Es gibt familiäre Häufungen. Daneben wird die Aufmerksamkeit in den letzten Jahren auch auf Umwelteinflüsse gerichtet, die für einen Teil des Brustkrebsvorkommens verantwortlich sein können. So rufen verschiedene chemische Substanzen in Tierversuchen bei Nagetieren Brustkrebs hervor, darunter Lösungsmittel, Pestizide und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe. Es besteht eine Beziehung zwischen Brustkrebs bei Frauen und ionisierender Strahlung (Röntgenstrahlen, nukleare Belastung). Auch der Zeitpunkt der Exposition gegenüber exogenen Faktoren spielt offenbar eine Rolle.

Ob eine Beziehung zwischen nicht-ionisierender Strahlung (elektromagnetische Felder, EMF) und Brustkrebs besteht, ist nicht sicher geklärt. Die Befunde bei verschiedenen epidemiologischen Studien widersprechen sich. Tierexperimentelle Untersuchungen, wie sie von Löscher und Mevissen in Hannover durchgeführt werden (vgl. Elektrosmog-Report 2(11), S. 5-6, 1996) legen eine Förderung des Effektes von krebserzeugenden chemischen Substanzen nahe.

Die Studie von Coogan et al. (USA)

Patricia Coogan und Kollegen von der Universität Boston, von der Universität Wisconsin und anderen Institutionen nahmen in ihre Studie alle Frauen mit einem Alter jünger als 74 Jahre aus den US-Bundesstaaten Maine, Wisconsin, Massachusetts und New Hampshire auf, bei denen zwischen April 1988 und Dezember 1991 ein Brustkrebs neu diagnostiziert worden war. Frauen unter 65 wurden randomisiert mit gleichaltrigen Führerscheininhaberinnen verglichen, Frauen zwischen 65 und 74 Jahren wurden mit solchen von Listen der Krankenversicherung für Rentner (Medicare) verglichen. Personen ohne Telefon wurden von der Studie ausgeschlossen.

In die Studie wurden insgesamt 6.888 Fälle (Frauen mit Brustkrebs) und 9.529 Kontrollen aufgenommen. Die Abschätzung der EMF-Belastung bei allen Teilnehmerinnen der Studie erfolgte mittels eines Telefoninterviews, wobei der Schwerpunkt auf der möglichen Arbeitsplatzbelastung lag. Daneben wurden andere Risikofaktoren für Brustkrebs erfragt. Die angenommene erhöhte EMF-Belastung wurde aufgrund definierter berufsorientierter Codes in drei Kategorien eingeteilt, nämlich niedrige, mittlere und hohe Belastung. Alle übrigen Teilnehmer ohne besondere EMF-Belastung wurden der Kategorie "Hintergrundbelastung" zugeordnet.

Die meisten Fälle und Kontrollen wurden in die Kategorie Hintergrundbelastung eingeordnet (siehe Tabelle). Die beiden als "hoch" eingestuften Kollektive waren beide recht klein, allerdings fanden sich vergleichsweise viele Fälle in dieser Kategorie.
Angenommene Belastung Fälle Kontrollen OR*)  95% KI**)
Hintergrund 6.113 8.454  1,00 Referenz
Niedrig 577 813  1,02 0,91-1,15
Mittel 104 143  1,09 0,83-1,42
Hoch 57 65  1,43 0,99-2,09
*) OR (Odds ratio) angepaßt nach Alter, Staat, gutartige Brusterkrankung, familiäre Belastung mit Brustkrebs, Anzahl der Geburten, Alter bei der ersten Regelblutung, Alter bei der ersten Geburt, Klimakterium, Schulbildung, Alkoholkonsum.

**) KI = Konfindenzintervall, mathematischer Vertrauensbereich. Schließt das Konfidenzintervall die 1 ein, so ist die berechnete OR (Odds ratio) statistisch nicht signifikant.

Das geschätzte relative Risiko (OR) betrug in der höchsten Kategorie 1,43. Das Risiko, in einer hoch belasteten elektromagnetischen Umgebung an Brustkrebs zu erkranken, war also um 43% erhöht. Bei den als "mittel" und "niedrig" belastet eingestuften Frauen fand sich kein relevanter Unterschied zwischen Fällen und Kontrollen. Auffällig war, daß das relative Risiko in der als hoch eingestuften Gruppe bei Frauen vor der Menopause (Klimakterium) mit 1,98 (KI: 1,04-3,78) höher war als bei Frauen nach der Menopause mit 1,33 (KI: 0,82-2,17). Dies stimmt mit Beobachtungen über andere äußere Einflüsse (z. B. nukleare Belastung) überein, nach denen vor der Menopause diese Einflüsse stärker auf die Brustkrebsbildung wirken.

Die Schwäche der Studie liegt in der Abschätzung des Expositionsumfangs, in die nach einem recht groben Schema vor allem die ausgeübten Berufe eingingen. Die Autoren der Studie sprechen dieses Thema selbst an und weisen auf die hohe Variabilität der realen Belastungen innerhalb der gleichen Berufsgruppe hin (vgl. auch: Elektrosmog-Report 2 (10), S. 6-7, 1996). Zudem habe die Dauer und der Zeitpunkt der Exposition und mögliche außerberufliche Belastungen kaum erfaßt werden können. Daher bleibe unklar, ob die vorgenommene Kategorisierung den realen Belastungsverhältnissen entspreche. Allerdings zeigten Untersuchungen über "nichtdifferentielle Fehlklassifikationen", die hier vermutlich vorgelegen habe, daß hierbei die Risiken eher unter- als überschätzt würden. Insgesamt zeigten die Daten, daß eine "mäßige Assoziation" zwischen der beruflichen Belastung mit elektromagnetischen Feldern und dem Brustkrebsrisiko bei Frauen bestehen könne.

Die Studie von Tynes et al. (Norwegen)

Tore Tynes und Kollegen vom norwegischen Krebsregister, der Universität Oslo und anderen Institutionen untersuchten die Krebsraten von 2.619 Frauen der norwegischen Telecom, die zwischen 1920 und 1980 auf See - überwiegend auf Handelsschiffen - als Telegraphistinnen bzw. Telefonistinnen arbeiteten. Die Krebsraten dieser Frauen in den Jahren 1960 und 1991 wurden in Verbindung mit dem norwegischen Krebsregister gebracht und die SIR (standardisiertes Inzidenzverhältnis) bestimmt. Zudem wurden relative Risiken in Abhängigkeit von der Dauer der Beschäftigung und von der Schichtarbeit geschätzt und untersucht, ob sich mit zunehmender Belastung ein Trend für die Entwicklung eines Brustkrebses findet. Weiterhin wurde die Brustkrebshäufigkeit anderer auf See Beschäftigter analysiert (Köchinnen, Küchenhilfen etc.).

Die Abschätzung der Exposition erfolgte anhand von Messungen in den Funkräumen von drei norwegischen Schiffen, die mit alten Übertragungsgeräten arbeiten. Neben der Stärke der Radiowellen wurde auch die Stärke des niederfrequenten Feldes erfaßt.

Insgesamt wurden 140 neue Krebserkrankungen bei den untersuchten Telegraphistinnen beobachtet, 20% mehr als aufgrund des norwegischen Krebsregisters zu erwarten gewesen wäre (Konfidenzintervall = 1,0-1,4). Eine signifikant um 50% erhöhte Rate fand sich für Brustkrebs (SIR = 1,5; KI = 1,1-2,0). Die am stärksten erhöhte Brustkrebsrate trat bei Frauen im Alter zwischen 45 und 54 Jahren auf (SIR = 2,1; KI = 1,4-3,1). Bei den übrigen auf See Beschäftigten fand sich keine signifikante Zunahme der Brustkrebshäufigkeit.

Bei der Untersuchung des Einflusses der Belastungsstärke errechnete sich bei Frauen unter 50 Jahren kein Trend für die Dauer der Beschäftigung und die Belastung durch Schichtarbeit (Kategorien: keine, niedrig, hoch). Bei Frauen über 50 Jahren wurde dagegen sowohl ein Trend für die Dauer der Beschäftigung (p=0,02) als auch für die Frage der Schichtarbeit (p=0,01) berechnet. Mit zunehmender Belastungsintensität nahm auch das Brustkrebsrisiko zu. Die Dauer der Beschäftigung war jedoch stark mit der Reise durch Zeitzonen korreliert (Spearmanscher Rangkorrelationskoeffizient r=0,98). Nach Berücksichtigung dieser Variable war der Trend bei der Beschäftigungsdauer nicht mehr signifikant.

Die vorgelegte norwegische Studie hat den Vorteil kompletter Daten hinsichtlich der Beschäftigungsdauer der untersuchten Telegraphistinnen und Telefonistinnen sowie hinsichtlich der Krebshäufigkeit auf der Grundlage eines hochqualitativen Krebsregisters. Die Autoren diskutieren die Melatoninhypothese, nach der eine Senkung des nächtlichen Melatoninspiegels die Brustkrebsrate erhöhen könne. Diese Senkung könne sowohl durch Schichtarbeit mit nächtlicher Lichtexposition als auch durch erhöhte elektromagnetische Belastung entstehen und so die beobachteten Befunde erklären. Eine Zunahme der "chronobiologischen Störungen" durch die nächtliche Exposition gegenüber elektromagnetischen Feldern sei ebenfalls eine mögliche Interpretation der Beobachtungen. Da sich bei den übrigen Berufsgruppen auf See keine Erhöhung des Brustkrebsrisikos fand, schlossen die Untersucher weitgehend aus, daß andere als die untersuchten Variablen für die festgestellte Zunahme des Krebsrisikos verantwortlich seien, wie z. B. Störungen des Erdmagnetfeldes, künstliches Licht, Ernährung.

Die vorgelegten Ergebnisse unterstützen nach Ansicht der Autoren die Annahme einer Beziehung zwischen der Arbeit als Telegraphistin bzw. Telefonistin auf See und der Brustkrebshäufigkeit, vor allem in der Gruppe der über 50jährigen.

Diskussion früherer Untersuchungen

In einer aktuellen Diskussion der Bedeutung des Melatonins für die Brustkrebsentstehung bringen Richard G. Stevens und Scott Davis die Zusammenhänge auf den Punkt: "Licht beeinflußt Melatonin, EMF beeinflußt Melatonin und Melatonin beeinflußt Brustkrebs." Der stärkste dieser Aspekte sei der Effekt von Licht auf Melatonin. Der Effekt von Melatonin auf den Brustkrebs sei im Tiermodell nachgewiesen, aber die Befunde beim Menschen seien spärlich und schwer zu gewinnen. Der schwächste Aspekt sei aufgrund inkonsistenter Daten die Beziehung zwischen EMF und Melatonin.

Auch in verschiedenen früheren Untersuchungen war bereits eine Zunahme des Krebsrisikos bei erhöhter elektromagnetischer Belastung aufgefallen. Andere Studien fanden dagegen keine Beziehung zwischen EMF und Brustkrebs. So errechneten etwa Wissenschaftler der Universität von New York (Vena et al., 1994) keine Beziehung zwischen der Brustkrebshäufigkeit und der Verwendung elektrischer Heizdecken. Allerdings war das Risiko für Frauen, die die Heizdecken regelmäßig die ganze Nacht verwendeten, nichtsignifikant um 43% (OR = 1,43, KI = 0,94-21,7) erhöht. Wie Stevens und Davis berichteten, habe Vena aufgrund ihrer Anfrage ihre Daten von 1994 zusammen mit den Daten einer ähnlichen Untersuchung von 1991 analysiert. Dabei fand sich dann eine signifikante Zunahme des Brustkrebsrisikos um 45% (KI = 1,08-1,94).

Tynes und Kollegen weisen in ihrem jüngsten Beitrag auf eine frühere von ihnen durchgeführte Untersuchung hin, nach der eine erhöhte Brustkrebsrate bei Männern in Elektroberufen auftrat (Tynes et al., 1990). Das höchste Risiko habe für Lokführer bestanden, also bei Personen mit möglicher zusätzlicher Lichtexposition bei Nacht.

Auffällig ist zudem die Übereinstimmung der Ergebnisse von Tynes et al. (1996) mit den Beobachtungen von Dana P. Loomis et al. (1994) hinsichtlich des Alters der betroffenen Frauen. Auch die amerikanische Arbeitsgruppe hatte eine leicht erhöhte Brustkrebsrate bei Frauen in Elektroberufen gefunden mit der höchsten Risikozunahme in der gleichen Altersgruppe (45-55 Jahre). Loomis und Kollegen hatten eine Fall-Kontroll-Studie mit Frauen, die an Brustkrebs gestorben waren durchgeführt. Sie ermittelten ein signifikant um 38% erhöhtes Risiko für Frauen in Elektroberufen (OR = 1,38, KI =1,04-1,82). Ein Jahr später wurden die Daten unter Verwendung anderer Expositionsdefinitionen von einer anderen Arbeitsgruppe erneut ausgewertet. Diese ermittelte keine Beziehung zwischen EMF und Brustkrebs (Cantor et al. 1995).

Zur Zeit werden vier epidemiologische Studien zum Zusammenhang zwischen Brustkrebs und elektromagnetischen Feldern durchgeführt, davon drei in den USA und eine in Schweden.

Literatur:

  1. Cantor, K. P., et al.: Re: Breast cancer mortality among female electrical workers in the United States. J. Natl. Cancer Inst. 87, 227-228 (1995).
  2. Female breast cancer linked to EMFs for the third time. Microwave News 16(5), S. 1, 5-6 (1996).
  3. Loomis, D. P., Savitz, D. A., Ananth, C. V.: Breast cancer mortality among female electrical workers in the United States. J. Natl. Cancer Inst. 86, 921-925 (1994).
  4. Stevens, R. G., Davis, S.: The melatonin hypothesis: electric power and breast cancer. Environ. Health Perspect. 104 (Suppl. 1), 135-140 (1996).
  5. Tynes, T., Andersen, A.: Electromagnetic fields and male breast cancer. Lancet 336, 1596 (1990).
  6. Tynes, T., et al. : Incidence of breast cancer in Norwegian female radio and telegraph operators. Cancer Causes Control 7, 197-204 (1996).
  7. Vena, J. E., et al. : Risk of premenopausal breast cancer and use of electric blankets. Am. J. Epidemiol. 140, 974-979 (1994).
  8. Wolff, M. S., et al. .: Breast cancer and environmental risk factors: epidemiological and experimental findings. Annu. Rev. Pharmacol. Toxicol. 36, 573-596 (1996).
 
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Internet
Messe für EMV und CE-Kennzeichnung im Internet

Der KM Verlag & Kongress, Herausgeber der Zeitschrift EMC Journal hat mit "emv-online" die "weltweit erste Messe für Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) und CE-Kennzeichnung im Internet" vorgestellt. Sie ist ab sofort unter www.emv-online.de erreichbar und für den Besucher, abgesehen von den üblichen Telefongebühren, kostenfrei. Am 12. Dezember 1996 findet im Forum der Technik in München um 9 Uhr ein Roundtable-Gespräch zur Vorstellung des neuen Angebots statt.

Die virtuelle Dauermesse emv-online läßt sich im wesentlichen in zwei Bereiche teilen. Zum einen die "Messehallen", in denen die ausstellenden Unternehmen ihre Produkte und Leistungen in einem strukturierten Branchenumfeld präsentieren können. Bereits zum Start sind über 200 Unternehmen mit virtuellen Messeständen vertreten.

Zum anderen wird "Wissenswertes in Sachen EMV" angeboten; hier findet der Benutzer Informationen über Gesetze und Normung, aktuelle Literatur, EMV-Veranstaltungen, die Adressen von Gesellschaften, Verbänden und Vereinen und ein EMV-Lexikon.

Die virtuelle Messe emv-online ist erwartungsgemäß sehr stark technisch orientiert. Informationen zum Thema Elektrosmog oder - wie es von Seiten der Techniker so schön heißt - Elektromagnetische Umweltverträglichkeit (EMVU) fehlen bislang weitgehend.

Das EMV-Lexikon besteht vor allem aus der Erklärung und ggf. Übersetzung von Abkürzungen. Nur selten gibt es eigentliche Lexika-Eintragungen wie z. B. "Elektrosmog: volkstümliche Bezeichnung für die Gesamtheit der Probleme, die im Zusammenhang mit realen und vermeintlichen Wirkungen elektromagnetischer Felder in Flora und Fauna entstehen".

Die Messe ist zwar bereits mit einer Vielzahl von Firmen gefüllt, jedoch ist die Informationstiefe zum Teil noch gering. So erhält man unter der Rubrik "Abschirmmaterialien für Magnetfelder" 18 Anbieter aus Deutschland und wenigen anderen Ländern. Allerdings erfährt man oft nicht mehr als die Firmenadresse und die von der Firma angebotenen Produktgruppen. Die Firmen, die bereits ihr gesamtes Programm in Wort und Bild präsentieren, zeigen jedoch, daß hier auf Dauer tatsächlich ein nützliches Medium entstehen kann.
 
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Politik

Bundesrat stimmt Elektrosmog-Verordnung nach kosmetischen Änderungen zu

Am 8. November 1996 stimmte der Bundesrat der "Verordnung über elektromagnetische Felder" "nach Maßgabe der beschlossenen Änderungen" zu. Von insgesamt 12 Änderungsvorschlägen wurden bis auf drei alle angenommen. Die meisten der beschlossenen Änderungen beziehen sich lediglich auf inhaltlich wenig relevante, formulierungstechnische Aspekte.

Die beiden unter Vorsorgegesichtspunkten wichtigsten Änderungsvorschläge wurden mehrheitlich abgelehnt. So die Ziffer 5 "Hauptempfehlung":

"(1) Bei der Errichtung oder wesentlichen Änderung von Hochfrequenzanlagen in der Nähe von Wohnungen, Krankenhäusern, Schulen, Kindergärten, Kinderhorten, Spielplätzen oder ähnlichen Einrichtungen sollen zum Zwecke der Vorsorge über § 2 hinaus weitergehende Maßnahmen zur Verminderung der elektrischen und magnetischen Feldstärke getroffen werden."

"(2) Zum Zwecke der Vorsorge haben bei der Errichtung oder wesentlichen Änderung von Niederfrequenzanlagen in der Nähe von Wohnungen, Krankenhäusern, Schulen, Kindergärten, Kinderhorten, Spielplätzen oder ähnlichen Einrichtungen in diesen Gebäuden oder auf diesen Grundstücken abweichend von § 3 Satz 2 Nr. 1 und 2 auch die maximalen Effektivwerte der elektrischen Feldstärke (50-Hz-Felder und 16 2/3-Hz-Felder) und magnetischen Flußdichte (16 2/3-Hz- Felder) den Anforderungen nach § 3 Satz 1 zu entsprechen. Der Effektivwert der magnetischen Flußdichte (50-Hz-Felder) darf bei diesen Anlagen 10 Mikrotesla nicht überschreiten."

Ebenfalls abgelehnt wurde der Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen: "Zum Zwecke der Vorsorge dürfen bei der Errichtung von Niederfrequenzanlagen Wohnungen, Krankenhäuser, Schulen, Kindergärten, Kinderhorte, Spielplätze oder ähnliche Einrichtungen und ihre Grundstücke nicht überspannt werden."

Die vom Umweltausschuß des Bundesrates eingebrachte Hauptempfehlung (Ziffer 5) wurde vom Wirtschaftsausschuß des Bundesrates abgelehnt, der sich schließlich mit seiner Position durchsetzen konnte. Gegen die weitergehenden Maßnahmen bei HF-Anlagen wurde vorgebracht, daß diese die "Planungssicherheit für Rundfunk und Fernsehen" gefährdeten. Gegen die 10-µT-Regelung hatten sich sowohl die Energieversorgungsunternehmen als auch der Verbund der Verkehrsbetriebe gewehrt. Innerstädtische Straßen-, U- und S-Bahnen und ihre Unterwerke haben zum Teil durchaus Probleme, die 10 µT einzuhalten.

Die einzig relevante Änderung betrifft den § 4. Dort heißt es nun. "Zum Zwecke der Vorsorge haben bei der Errichtung oder wesentlichen Änderung von Niederfrequenzanlagen in der Nähe von Wohnungen, Krankenhäusern ... oder ähnlichen Einrichtungen in diesen Gebäuden oder auf diesen Grundstücken abweichend von § 3 Satz 2 Nr. 1 und 2 auch die maximalen Effektivwerte der elektrischen Feldstärke und magnetischen Flußdichte den Anforderungen nach § 3 Satz 1 zu entsprechen."

Nach der ursprünglichen Regelung konnte die Behörde durch einen behördlichen Akt weitergehende Anforderungen anordnen. Nun muß der Betreiber grundsätzlich selber bzgl. eventuell notwendiger, weitergehender Anforderungen Sorge tragen. Entsprechend heißt es in der Begründung zu dieser Änderung: "Eine Ausübung behördlichen Ermessens bezüglich der Verhältnismäßigkeit weitergehender Anforderungen im Sinne von § 3 Satz 2 würde in der Regel zum Ergebnis führen, daß diese weitergehenden Forderungen zu stellen sind. Der Betreiber erhält durch die grundsätzliche Pflicht zur Vorsorge eindeutige Planungsziele, ohne mit Änderungen durch Ermessensentscheidungen der Behörden rechnen zu müssen. Insbesondere wird der enorme Verwaltungsaufwand für die Ausübung des Ermessens in jedem Einzelfall so entbehrlich."

Es ist zu erwarten, daß die Bundesregierung den vom Bundesrat beschlossenen Änderungen zustimmen und die so geänderte Elektrosmog-Verordnung vermutlich schon zum 1.1.1997 in Kraft treten wird. Dies ist insbesondere deshalb wahrscheinlich, weil die Bundesregierung nur die Wahl hat, den Änderungen zuzustimmen oder aber überhaupt keine Verordnung zu erlassen.

Die umfangreiche Kritik an der Elektrosmogverordnung (vgl. Elektrosmog-Report 1(7), S. 5-7, 1995 und 2(6), S. 5-8, 1996) bleibt damit unverändert.

Michael Karus, Redaktion Elektrosmog-Report


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