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Verbraucherinformation
Bisher wurden
Netzfreischalter meist in den Sicherungskasten eingebaut, um Stromkreise nachts
vollständig spannungsfrei zu schalten. Entsprechende Geräte kosten zwischen 200
und 400 DM und müssen vom Elektriker eingebaut werden. Seit einiger Zeit werden
nun auch kompakte Fertiggeräte angeboten, die einfach in die Steckdose gesteckt
werden können und angeschlossene Verbraucher spannungsfrei schalten.
Als typischen Vertreter dieser neuen, leicht zu installierenden
Gerätegruppe haben wir den "Netzfreischalter NFS 97" einem Praxistest
unterzogen. Das Gerät wird von der ELV GmbH (26787 Leer, Tel.: 0491-600 888) für
99 DM angeboten. Zwei Geräte wurden uns dankenswerterweise kostenfrei zum Test
überlassen.
Funktionsweise
Nehmen wir an, dass lediglich eine Nachttischlampe an den Netzfreischalter "NFS 97" angeschlossen ist. Sobald die Lampe ausgeschaltet wird und damit der Stromfluss unterbrochen ist (Schaltschwelle: 20 mA), schaltet der Netzfreischalter auch die 230-V-Wechselspannung ab und die Nachttischlampe incl. ihrer Anschlusskabel sind spannungsfrei. Um bei Bedarf die Nachttischlampe wieder einschalten zu können, legt der Netzfreischalter eine schwache Prüf-Gleichspannung (6 V), deren elektrisches Feld vernachlässigbar gering ist, auf die Leitung. Wird die Nachttischlampe wieder eingeschaltet, bricht die Prüf-Gleichspannung zusammen (Einschaltschwelle: 5 kW ) und die 230-V-Wechselspannung wird wieder
zugeschaltet - die Nachttischlampe brennt.
Praxis
Soweit die Theorie. In der Praxis
funktioniert der Netzfreischalter "NFS 97" nur dann in gewünschter Weise, wenn
die "richtigen" Verbraucher angeschlossen sind. Nur Verbraucher, die sich wie
eine "ohmsche Last" verhalten - dies sind in erster Linie Glühbirnen und
Halogenlampen - führen zu einwandfreiem Betrieb des Netzfreischalters. Bei
anderen Verbrauchern versagt er:
Energiesparlampen und andere
Leuchstoffröhren gingen nicht mehr an, sobald sie einmal ausgeschaltet waren.
Bei kleinen Spannungen bleiben die Leichtstoffröhren hochohmig, die
Prüf-Gleichspannung bricht nicht zusammen und die 230-V-Wechselspannung wird
nicht aufgeschaltet.
Noch ungünstiger sieht die
Situation, wenn eine induktive Last, wie z.B. ein sekundärseitig (=
niedervoltseitig) geschalteter
Transformator, am Netzfreischalter hängt. Der Netzfreischalter "NFS 97" "sieht"
mit seiner 6-V-Prüf-Gleichspannung die niederohmige Primärwicklung
(230-V-seitig) und schaltet die 230-V-Wechselspannung ein. Für die
Wechselspannung ist die Trafowicklung (bei ausgeschaltetem Verbraucher)
hochohmig und der Netzfreischalter schaltet die 230-V-Wechselspannung wieder ab.
So kann der Netzfreischalter "NFS 97" in einen "Flackerzustand" entwickeln -
abwechselndes Ein- und Ausschalten -, der sowohl die Relais des "NFS 97" als
auch die Verbraucher belastet und zu Gerätedefekten führen
kann.
Sekundärseitig geschaltete Transformatoren, wie sie bei elektrischen
und elektronischen Geräten üblich sind, stellen grundsätzlich ein Problem für
Netzfreischalter dar. Insbesondere Elektrogeräte am Kopfende des Bettes (Radios,
Kasettenrekorder etc.) werden nicht funktionsgerecht ausgeschaltet. Dieses Manko
betrifft nicht nur den hier getesteten "NFS 97", sondern praktisch alle
handelsüblichen Geräte. Kritikwürdig ist, dass Hersteller und Handel auf dieses
Problem nicht hinweisen.
Grundsätzlich wären auch Netzfreischalter
entwickelbar, die mit induktiven Lasten umgehen können. Dazu wäre es
erforderlich, die Reaktion des Stromverbrauchers auf den Ein-/Ausschaltvorgang
zu analysieren und adäquat zu reagieren. Alternativ dazu wären auch "lernfähige"
Netzfreischalter denkbar, denen man einmalig manuell den aus- und den
eingeschalteten Zustand der speziellen Last vorführt, oder solche, die mit einer
kleinen Test-Wechselspannung arbeiten und die Phasenverschiebung zwischen
Spannung und Strom (d.h. den Blindstromanteil) analysieren.
In allen
genannten Fällen sind jedoch sehr aufwendige Schaltungen notwendig, die
handelsüblichen Netzfreischaltern fehlen.
Fazit
Der getestete Netzfreischalter "NFS 97"
schaltet bei "ohmschen Verbrauchern" - wie insbesondere Glühbirnen und
Halogenlampen - die 230-V-Wechselspannung zuverlässig ab, sobald die Lampe
ausgeschaltet wird. Wird die Lampe wieder eingeschaltet, schaltet der "NFS 97"
ebenso zuverlässig die 230-V-Spannung wieder zu. Dank der kompakten Bauweise,
der leichten Installation (in die Steckdose) und des relativ niedrigen Preises
ist der "NFS 97" für diesen Einsatzzweck zu empfehlen. Zu beachten ist, dass der
"NFS 97", im Gegensatz zu Netzfreischaltern im Sicherungskasten, nur die Felder
ab der Steckdose und nicht die Felder der Leitungen in der Wand ausschalten
kann.
Bei "induktiven Verbrauchern" wie elektrischen und elektronischen
Geräten mit sekundärseitig geschalteten Transformatoren (z.B. der Radiowecker)
oder Energiesparlampen versagt der "NFS 97" - wie auch andere handelsüblich
Netzfreischalter. Bei den genannten Verbrauchern hat der Anwender keinerlei
Nutzen durch den Netzfreischalter.
Hersteller
und Handel werden dringend aufgefordert, den beschränkten Anwendungsbereich der
Netzfreischalter auf der Verpackung und in der Betriebsanleitung auszuweisen.
Nur dann hat der Kunde die Chance, Netzfreischalter zu seinem Nutzen zu
verwenden.
Michael Karus und Dr. Peter Nießen
Redaktion Elektrosmog-Report
Politik
Bundesamt für Strahlenschutz kennt
keine Vorsorge mehr
Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) kennt in seiner
neuen Broschüre "Strahlung und Strahlenschutz" keine Vorsorgeaspekte mehr. Die
56 Seiten dicke Broschüre ist reich und farbig bebildert und gibt auch dem Laien
eine gute Vorstellung über ionisierende Strahlung sowie über elektrische und
magnetische Felder, Radio- und Mikrowellen.
Wenn es jedoch um mögliche gesundheitliche Folgen geht, wundert man sich. So heißt es im Kapitel "Grenzwerte für niederfrequente Felder": "Elektrische Feldstärken unterhalb von 5 Kilovolt pro Meter und magnetische Flußdichten unter 100 Mikrotesla gewährleisten sicher, daß Körperstromdichten von 1 bis 2 mA/m2 nicht überschritten werden (Anm. der Redaktion:
Das sind die ICNIRP-Grenzwertempfehlungen für 50 Hz). Akute Wirkungen auf die
Gesundheit sind davon nicht zu erwarten. Diese Werte wurden als Grenzwerte in
die Verordnung über elektromagnetische Felder aufgenommen (.... 26. BImSchV).
Sie gelten für Dauereinwirkungen bei 50 Hz." Unter der Grafik
"Körperstromdichte" heißt es dann weiter: "Erst beim Hundert- bis Tausendfachen
des Grenzwertes sind Gesundheitsschäden nachgewiesen."
Kein Wort zur Diskussion um mögliche Langzeitschäden oder
zu Krebs-Metastudien mit Hinweisen auf ein erhöhtes Risiko bei einigen
Tumorarten deutlich unterhalb der Grenzwerte und ebenso nichts zum Thema
Vorsorge. Vor einigen Jahren hatte sich das BfS noch für Vorsorgewerte von 10
Mikrotesla für Kindergärten, Schulen und andere sensible Einrichtungen stark
gemacht, nun gibt es nur noch die ICNIRP-Grenzwerte und unterhalb dieser
keinerlei nachgewiesene Gefahren. Die Bevölkerung soll im Gegensatz zu älteren
Auflagen nicht einmal erfahren, dass eine Vielzahl von Wissenschaftlern und
hochrangigen Kommissionen Expositionen zwischen 0,2 und 100 Mikrotesla durchaus
mit möglichen Gesundheitsschäden in Verbindung bringt und daher Vorsorgewerte
anmahnt.
Ähnlich sieht die Wertung im Hochfrequenzbereich aus.
Zunächst werden wieder die ICNIRP-Grenzwertempfehlungen vorgestellt, dann heißt
es: "In der Diskussion um die Wirkungen hochfrequenter Strahlung ist man sich
über die thermischen (Wärme-)Wirkungen weitgehend einig. In der Öffentlichkeit
geben sogenannte nicht-thermische Wirkungen viel Anlaß zu Diskussionen. Sie sind
jedoch ebenfalls bekannt und teilweise gründlich untersucht. (...) Alle
gesicherten Erkenntnisse sind in den gültigen Grenzwertfestlegungen
berücksichtigt. Werden die Grenzwerte eingehalten, so sind schädliche
Gesundheitswirkungen durch hochfrequente elektromagnetische Felder nicht zu
erwarten." Schöne heile Welt des BfS!
Und wieder kein Wort zur immer noch
offenen Frage nach möglichen Langzeitschäden durch Expositionen unterhalb der
Grenzwerte, kein Wort zu Vorsorgemaßnahmen oder Mindestabständen zu
Handy-Antennen.
Im Deutschen Ärzteblatt wird Prof. Jürgen H. Bernhardt (BfS)
noch deutlicher: "Bei Einhaltung dieser Grenzwertempfehlungen sprechen alle
bisher vorliegenden Kenntnisse und Erfahrungen gegen gesundheitliche
Auswirkungen."
Die neue Informationspolitik des Bundesamtes für
Strahlenschutzes ist nicht geeignet, mit der besorgten Öffentlichkeit in einen
Dialog zu treten. Im Gegenteil: Hier werden neue Gräben aufgerissen. Die
Elektrosmog-Panikmacher mit ihren überzogenen Gefahrenszenarien haben leichtes
Spiel und die kritische wissenschaftliche Diskussion bleibt auf der Strecke. Da
waren wir schon mal weiter. Und in der Praxis sind wir glücklicherweise auch
weiter: Vorsorgewerte werden auf kommunaler Ebene zunehmend akzeptiert und
angewandt - das weiß auch das BfS.
Oder ist der harte Kurs des BfS eine (letzte)
Reaktion auf die Neubesetzung der Strahlenschutzkommission mit kritischen
Wissenschaftlern durch den neuen Umweltminister?
Michael Karus und Dr. med. Franjo
Grotenhermen
Redaktion Elektrosmog-Report
Quellen:
- Strahlung und Strahlenschutz. Hrsg.:
Bundesamt für Strahlenschutz, Salzgitter 1999. Die Broschüre kann kostenfrei
bestellt werden unter: Tel. 05341-885-130.
-Bernhardt, J.H. 1999: Gesundheitliche Aspekte des
Mobilfunks. In: Deutsches Ärzteblatt 96, Heft 13, 2. April 1999, S.
592-597.
Verbraucherschutz
BUND erhebt Einspruch gegen
Spielzeug-Normentwurf
Gegen den von der "Deutschen Elektrotechnischen
Kommission" vorgelegten Normentwurf DIN VDE 0875 Teil 29-1 "Anforderungen zur
Elektromagnetischen Verträglichkeit von Spielzeugen - Produktfamiliennorm" hat
der "Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) im Mai 1999
Einspruch eingelegt. Grund: Der vorliegende Normentwurf kann keinen
ausreichenden gesundheitlichen Schutz von Kindern beim Umgang mit Spielzeugen
gewährleisten.
Modernes Kinderspielzeug ist häufig mit elektronischen
Baugruppen ausgestattet, die elektromagnetische Felder aussenden. Elektronisch
gesteuerte Kuscheltiere, Puppen und "Tamagotschi"-ähnliche Spielzeuge können
sich dabei sogar während Ruhe- und Schlafzeiten dauerhaft in unmittelbarer
Körpernähe befinden.
Der BUND schreibt: "Die Berücksichtigung von Kindern und
deren Adoleszenz wurde bisher im Personenschutz in elektromagnetischen Feldern
nicht ausreichend berücksichtigt, weil dauernde körpernahe Anwendungen von
Geräten, die elektromagnetische Felder aussenden, bei Kindern bisher nicht
durchgeführt oder unbekannt waren. Die Konzeption der neuen DIN VDE 0848 und das
Medizinproduktegesetz können die zu beachtenden Probleme nicht lösen. Deswegen
sind in der Norm DIN VDE 0875 Teil 29-1 zusätzliche Prüfungen
vorzusehen."
Die vorgesehene
Prüfnorm DIN VDE 0875 erfasst die elektromagnetische Strahlung der Spielzeuge
nur unter eingeschränkten Bedingungen. Es wird geprüft, ob Empfangsanlagen für
nachrichtentechnische Zwecke über eine festgelegte Grenze hinaus gestört werden
können bzw. ob die akustische Wahrnehmung der Störungen über Höreinrichtungen
eine vorgegebene Größe überschreiten. Regelmäßige Impulse finden keine
Berücksichtigung in den angeführten Prüfnormen. Im Normentwurf sind keine
Prüfungen bezüglich der Störungen von elektronischen Implantaten durch die von
den Spielzeugen ausgehenden elektromagnetischen Felder vorgesehen.
Der BUND
fordert folgende, zusätzliche Prüfungen:
· Der Beginn der Prüfung ab 0,15 Megahertz ist
sachlich und technisch willkürlich, weil auch elektromagnetische Felder bei
Spielzeugen unterhalb dieser Grenze auftreten. Es sind Störaussendungen bei
allen Frequenzen zu prüfen, die in dem Entwurf DIN VDE 0848 bzw. in der 26.
BImSchV aufgeführt sind.
· Die
technische Nutzung von Frequenzen (kontinuierlich oder in periodischen Impulsen)
im Bereich von 0 - 20.000 Hertz ( EEG, EKG, EMG) darf bei Spielzeugen nur
gestattet werden, wenn keine Beeinflussungen der körpereigenen Regelungssysteme
bei Kindern in Verbindung mit den elektromagnetischen Feldern auftreten.
· Spielzeuge mit Elektronik
erfüllen nur die Anforderungen der Norm, wenn von den Herstellern bzw. den
Inverkehrbringern Nachweise über die Auswirkungen auf die Beeinflussung und die
Veränderungen von Funktionen medizinischer Implantate vorgelegt werden.
· Die Erziehungsberechtigten müssen die
Möglichkeit haben, alle Informationen über mögliche gesundheitliche, körperliche
bzw. andere Beeinflussungen im Zusammenhang mit elektromagnetischen Feldern der
geprüften Spielzeuge kostenlos zu erhalten.
Kontakt: Bund für
Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V., Arbeitskreis Immissionsschutz,
Bernd Rainer Müller, Am Greimberg 17A, 32791 Lage, Tel. 05232-92 90 45, Fax
05232-64 29 7
Veranstaltungsbericht
Schutz vor Immissionen durch
elektrische und magnetische Felder
Am 18. März fand im Haus der Technik in Essen das
Fachseminar "Schutz vor Immissionen durch elektrische und magnetische Felder"
statt.
R. Kindel vom Landesumweltamt NRW gab einen Überblick über
die physikalischen Grundlagen elektrischer, magnetischer und elektromagnetischer
Felder und typische Belastungssituationen. Interessant war die Information, dass
in Nordrhein-Westfalen Schutzabstände von Hochspannungsfreileitungen empfohlen
werden, die sich an einem Vorsorgewert von 10 Mikrotesla orientieren. Für eine
380-kV-Leitung wird z.B. ein Schutzabstand von 40 m empfohlen, an den sich die
Umweltämter im Bauleitplanverfahren halten sollen. Der entsprechende Erlass ist
vom 18.12.1998.
Uwe
Kullnick vom Institut für Mobil- und Satellitenfunktechnik (Kamp-Lintfort)
sprach über gesundheitliche Auswirkungen von EMF. Als gesichert geltende Effekte
aus Zell- und Tierversuchen nannte er:
· Beeinflussung der Melatoninsynthese
· Veränderung der Aktivität von
Nervenzellen (HF)
· Veränderung
des Kalzium-Ein- und Ausstroms bei Zellen
·
Veränderungen bereits vorhandener
Krebserkrankungen
·
Beeinflussung der Bluthirnschranke (HF)
E. Stöcker-Meier, Umweltministerium NRW, sprach
über die 26. BImSchV und ihre Durchführung aus behördlicher Sicht. Frau
Stöcker-Meier sieht Deutschland in einer Vorreiterrolle, kein anderes Land in
der EU habe vergleichbare Regelungen. Als Pluspunkte der "Elektrosmogverordnung"
nannte sie Rechts- und Planungssicherheit und eine Versachlichung der
Diskussion. Als negativ bezeichnete sie den beschränkten Anwendungsbereich der
Verordnung sowie die dürftigen Vorsorgeregelungen.
Hauke Brüggemeyer, Niedersächsisches Landesamt für Ökologie, referierte über die
"Messung und Berechnung elektromagnetischer Felder". Aktuelle Studien aus
Deutschland und der Schweiz zeigen eine Ganztagsdurchschnittsbelastung der
Normalbevölkerung von 0,05 Mikrotesla.
Ch. Gehlen, RWE Energie
Essen, berichtete über die Erfahrungen der Energieversorgungsunternehmen (EVU)
mit der 26. BImSchV. Die vor Verabschiedung der Verordnung vorgelegten
Berechnungen über immense Umbaukosten seitens der EVU haben sich anscheinend
nicht bewahrheitet. An Freileitungen waren so gut wie keine Umbaumaßnahmen
erforderlich (und wenn, dann zur Einhaltung des 5-kV-Grenzwertes). Am ehesten
sind Umbauten an Trafostationen erforderlich gewesen.
F. Lauer, DeTe
Mobil Darmstadt, sprach über die Umsetzung der 26. BImSchV bei einem
Mobilfunkbetreiber. Die Kernaussage seines Vortrags war, dass die zunehmend
flächendeckende Versorgung mit Sendeanlagen in der - oft einseitig informierten
- Öffentlichkeit mit Besorgnis gesehen werde, gleichzeitig aber zu einer
geringeren HF-Belastung der Anwohner führe, da die Leistung der einzelnen Sender
reduziert werden könne. Laut Lauer machen nur 3% der Handy-Benutzer ihre
Kaufentscheidung von der Strahlungsintensität der Handies
abhängig.
Norbert Krause, Berufsgenossenschaft der Feinmechanik und
Elektrotechnik (Köln), stellte den aktuellen Stand der
"Unfallverhütungsvorschrift (UVV)" und ihre Abgrenzung zur 26. BImSchV
dar.
Im letzten Vortrag sprach Heinz-Peter Neitzke, ECOLOG-Institut
Hannover, über Vorsorge- und Minimierungsmaßnahmen. Neitzke stellte verschiedene
technische Maßnahmen wie spezielle Mastformen oder Trafo-Kompaktstationen vor.
Bei einer 380-kV-Trasse führe die Einhaltung des Vorsorgewertes von 0,2
Mikrotesla bei Vollast zu einem Schutzabstand von etwa 200 m, als realistischen
Schutzabstand nannte er 100 m. In Schweden würden neue Transformatoren nicht
mehr in Häusern installiert. Stärker als in Deutschland seien Vorsorgeaspekte
inzwischen in Schweden, Italien und Luxemburg verankert.
Laut Neitzke sind
nach neuesten Untersuchungen die durch elektrische und magnetische Felder
induzierten Körperströme teilweise um den Faktor 100 bis 1.000 unterschätzt
worden. Die neuen Erkenntnisse hätten bislang noch keinen Einfluss auf die
ICNIRP-Grenzwertempfehlungen gehabt. Mittelfristig könne die ICNIRP die
Ergebnisse nicht ignorieren, die, bei Beibehaltung des ICNIRP-Konzepts, zu einer
deutlichen Absenkung der Grenzwertempfehlungen führen würde.
Neitzke wies auf
zunehmende Befunde über den Zusammenhangs von EMF und
Herz-Kreislauf-Erkrankungen hin. Lange Zeit sei hier kein Zusammenhang vermutet
worden. Erst Hinweise aus experimentellen Untersuchungen und Einzelfällen
weckten das Interesse der Epidemiologen, die dann auch in ihren Daten
entsprechende Korrelationen finden konnten - ein weiterer Stein im großen
EMF-Puzzle!
Neitzke sprach auch über die großen
Kommunikationsprobleme in der Elektrosmog-Debatte. Die Öffentlichkeit habe oft
nur ein "vorwissenschaftliches Wissen" und große technisch-physikalische
Wissensdefizite. Auf der anderen Seite stünden die Elektrotechniker, die aus
Angst ihre "berufliche Nestwärme" zu verlieren, einen kritischen Umgang mit der
Thematik oft vermissen ließen.
Michael Karus
Redaktion
Elektrosmog-Report
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Kanada
Großbritannien
Quellen: AP vom 28. Juni 1999; Microwave News vom Mai/Juni 1999, S. 3.
Verbraucherschutz
Elektronischer Chip
gegen Handy-Strahlung
Ein elektronischer Chip, der Mobiltelefon-Nutzer vor
Strahlung schützen soll, wird in diesem Sommer in britischen Läden erhältlich
sein. Die Erfinder erklärten, dass die Menschen dann aufhören könnten, sich
Sorgen über die möglichen Risiken der Handies zu machen.
Der US-amerikanische
Batterienhersteller Alexander Technologies erklärte am 17. Juni,
Mobiltelefon-Batterien mit dem EMF-Bioprotektions-Chip würden im August zum
Preis von etwa 40 Dollar in den Regalen liegen.
Großbritannien ist der erste
Markt für dieses Produkt und weitere europäische Länder sollen kurz danach
folgen. In den letzten Monaten hatte es gerade auch in Großbritannien wieder
verstärkte öffentliche Befürchtungen über elektromagnetische Felder, die in
unmittelbarer Nähe des Gehirns emittiert werden, gegeben.
Der EMF-Chip
erzeugt ein Gegenfeld, das die Mobilfunkstarhlung durch Überlagerung
neutralisieren soll. Alexander Technologies hat Europa zur Markteinführung
gewählt, da Besorgnisse über die Mobiltelefonsicherheit hier am ausgeprägtesten
seien. Die Chips werden später auch in den USA verkauft.
Der Erfinder des
Chips, Professor Theodore Litovitz von der Katholischen Universität von Amerika
in Washington, sagte Reportern, eine Exposition mit elektromagnetischen Feldern
verursache Störungen der Zellfunktion, von denen einige mit Erkrankungen
verbunden seien. Aber Wissenschaftler könnten nicht sagen, ob diese Phänomene
beim Menschen notwendigerweise gesundheitliche Effekte verursachen. "Wir wissen
einfach nichts über die Langzeiteffekte, die mit so viel EMF-Strahlung in
unseren Köpfen verbunden ist. Bis die Fragen mit den gesundheitlichen Effekten
geklärt sind, können wir die biologische Wirkung hemmen und den Menschen die
Sorgen bezüglich der möglichen gesundheitlichen Effekte nehmen."
Die
Redaktion des Elektrosmog-Reports kann bisher keine Angaben zur Wirksamkeit des
Chips machen.
Quelle:Reuters vom 18. Juni 1999
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Impressum –Elektrosmog-Report
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Strahlentelex
Verlag und Bezug:
Thomas Dersee, Strahlentelex, Rauxeler Weg 6, D-13507 Berlin,
( + Fax 030 / 435 28 40.
Jahresabo:
98,- DM.
Herausgeber und Redaktion:
nova-Institut
für politische und ökologische Innovation, Hürth
Michael Karus (Dipl.-Phys.)
(V.i.S.d.P.), Dr. med. Franjo Grotenhermen, Dr. rer. nat. Peter Nießen
(Dipl.-Phys).
Kontakt: nova-Institut GmbH,
Abteilung Elektrosmog,
Goldenbergst. 2, 50354 Hürth,
( 02233 / 94 36 84, Fax: / 94 36 83
E-Mail: nova-h@t-online.de;
http://www.nova-institut.de
;
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