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Inhalt:
Grenz- und Vorsorgewerte -
Internationale EMF-Regelungen im Niederfrequenz-Bereich
Westeuropäische
Grenzwerte
Osteuropäische
Grenzwerte
Grenzwertempfehlungen
Richtwerte/Empfehlungen für
Hochspannungsfreileitungen
Richtwerte für
Bildschirme
Vorsorgewerte
EMF-Experten
1999
Grenz- und Vorsorgewerte
Internationale EMF-Regelungen im
Niederfrequenz-Bereich
Die meisten Länder der Welt
orientieren sich bei ihren Grenzwertfestsetzungen an den Empfehlungen der
Internationalen Strahlenschutzkommission für nicht-ionisierende Strahlung
(ICNIRP). So auch Deutschland und die EU. Verschiedene Institutionen fordern
wegen der unsicheren wissenschaftlichen Datenlage mit Hinweisen auf biologische
Wirkungen Reglementierungen unterhalb der ICNIRP-Grenzwertempfehlungen, meist in
Form von sog. Vorsorgewerten. Der vorliegende Überblick umfasst den
Niederfrequenz-Bereich (NF, 50 Hz). Der Hochfrequenzbereich wurde bereits in den
Elektrosmog-Report-Ausgaben vom Dezember 98 und Februar 99 ausführlich
behandelt.Die aktuellen Empfehlungen der ICNIRP wurden im April 1998
veröffentlicht und unterscheiden sich nur unwesentlich von älteren Empfehlungen
der IRPA bzw. ICNIRP. Eine umfangreiche Diskussion der Empfehlungen findet sich
in KARUS & GROTENHERMEN 1998. Dort heisst es zusammenfassend: "Die
Grenzwertkonzeption der ICNIRP geht ausschließlich von akuten, thermischen
Effekten aus, die erst bei extrem hohen Feldern, wie sie nur bei sehr seltenen
Unfällen in der Industrie vorkommen, auftreten und bereits seit Jahrzehnten
bekannt und unumstritten sind. Die Forschungsergebnisse der letzten 10 Jahre
hinsichtlich Langzeiteffekten bleiben vollkommen unberücksichtigt; sie werden
nicht einmal für Vorsorgewerte herangezogen.
Mit Hilfe von willkürlich
festgelegten und im Vergleich zu anderen Umweltrisiken kleinen
Sicherheitsabständen werden - ausgehend von akuten Effekten -
Grenzwertempfehlungen für die berufliche und öffentliche Exposition abgeleitet,
die Sicherheit gegen jegliche möglichen Elektrosmog-Gefahren
suggerieren.
Dieses Vorgehen ist methodisch fragwürdig. Das sichere
Ausschließen von akuten Effekten sagt nunmal nichts über mögliche
Langzeiteffekte bei vergleichsweise niedrigen Expositionen aus. Hier können
vollkommen andere Wirkungsmechanismen und Effekte zum Tragen
kommen.
(Teilweise deutliche) Hinweise auf mögliche Langzeiteffekte bei
dauerhaft einwirkenden elektromagnetischen Feldern fließen an keiner Stelle in
die Grenzwertempfehlungen ein. Die ICNIRP verwendet hier ganz bewusst ein
besonders strenges Kriterium für den Begriff "gesichert" bzw. lässt keine
weitere Kategorie unterhalb der als "gesichert" geltenden Effekte zu. Hinweise
auf gesundheitliche Beeinträchtigungen werden nicht ernst genommen.
Die
ICNIRP-Grenzwertempfehlungen bieten schon vom Konzept her lediglich einen
sicheren Schutz vor akuten Wirkungen elektromagnetischer Strahlung, wie sie erst
bei extremen Feldstärken auftreten (Unfälle in der Elektroindustrie). Das Risiko
von Langzeiteffekten wird von den Grenzwerten nicht tangiert."
Dies steht im
krassen Widerspruch zur öffentlichen Wahrnehmung. Wie soll man es anders
verstehen, dass Anwohner von EMF-Emmittenten, die über mögliche Langzeiteffekte
besorgt sind, damit abgespeist werden, dass ihre Belastungen unterhalb der
internationalen Empfehlungen liegen, obwohl diese ja bzgl. Langzeiteffekten
konzeptbedingt keinerlei Sicherheit bieten!
Dennoch orientieren sich fast
alle Länder an diesen Grenzwertempfehlungen; so auch Deutschland (26. BImSchV)
und zukünftig die Europäische Union.
Es wundert daher nicht, dass kritische,
unabhängige Institute und Verbände seit Jahren Vorsorgewerte fordern und
anwenden, die in der Regel weit unter den ICNIRP-Grenzwertempfehlungen liegen.
Solche Vorsorgewerte sollen dem unsicheren Kenntnisstand hinsichtlich
athermischer Effekte und möglicher Langzeitschäden Rechnung tragen und den
Bürger vor möglichen bzw. vermuteten Gefahren und Beeinträchtigungen
bewahren.
Es ist nicht Ziel dieses Beitrags, verschiedene Vorsorgekonzepte
miteinander zu vergleichen und ihre naturwissenschaftliche und politische Basis
zu diskutieren. Vielmehr soll anhand der folgenden Tabellen und Kommentare ein
Überblick über die wichtigsten Vorsorgewerte im NF-Bereich gegeben werden.
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In Deutschland gelten seit 1997 erstmalig
verbindliche Grenzwerte für die Belastung der Allgemeinheit durch elektrische,
magnetische und elektromagnetische Felder (26. BImSchV, kurz
"Elektrosmogverordnung"). Bis 1997 wurden die DIN/VDE-0848-Grenzwertempfehlungen
(siehe Tabelle) in Deutschland als quasi-verbindlich verwendet.
Die deutsche
Elektrosmogverordnung von 1997 orientiert sich weitgehend an den internationalen
ICNIRP-Empfehlungen (siehe Tabelle); gegenüber den ICNIRP-Empfehlungen sind
allerdings "kurzzeitige" und "kleinräumige" Grenzwertüberschreitungen um den
Faktor 2 erlaubt, die insbesondere in unmittelbarer Nähe zu Hochspannungstrassen
und an heißen, trockenen Tagen (elektrisches Feld) auftreten können, in der
Praxis jedoch sehr selten sind. Da nach der aktuellen EU-Empfehlung (s.u.) "für
kurzzeitige Expositionen ... keine höheren Referenzwerte für die Exposition
durch ELF-Felder vorgesehen" sind, wird voraussichtlich diese Sonderregelung der
deutschen Verordnung zukünftig entfallen. (RAT DER EUROPÄISCHEN UNION
1999)
Eine ausführliche Diskussion der deutschen Elektrosmogverordnung findet
sich in KARUS & NIEßEN 1996; hier wird insbesondere das Fehlen von
Vorsorgeregelungen kritisiert.
Für die gesamte Europäische Union gelten nach
der Entscheidung im EU-Ministerrat im Juni 1999 erstmalig einheitliche
Empfehlungen für die Begrenzung der öffentlichen EMF-Expositionen. Die
Empfehlungen umfassen lückenlos den gesamten Frequenzbereich von 0 Hz bis 300
GHz und orientieren sich weitestgehend an den Empfehlungen der Internationalen
Kommission zum Schutz vor nicht-ionisierender Strahlung (ICNIRP 1998).
Es
ist davon auszugehen, dass die meisten EU-Länder, insbesondere die kleineren
Mitgliedstaaten, die Empfehlung des EU-Ministerrates ohne relevante Änderungen
in nationales Recht überführen werden. Dies ist als Fortschritt zu werten, da
bislang etliche Mitgliedstaaten überhaupt keine entsprechenden Regelungen
aufwiesen.
Da es sich aber nur um Empfehlungen und nicht um eine Richtlinie
handelt, behalten die einzelnen Mitgliedstaaten Spielräume bei der konkreten
Umsetzung. Es wird erwartet, dass einzelne Länder wie z.B. Italien oder
Luxemburg den Spielraum für strengere Regulatorien nutzen werden.
Konkrete Vorsorge- und
Minimierungsmaßnahmen fehlen in den Empfehlungen, obwohl sie im EU-Parlament und
im Umweltausschuss des Parlaments detailliert diskutiert und zum Teil auch
konkret gefordert wurden (s.u.). Eine ausführliche Diskussion der
EU-Empfehlungen im Wechselspiel zwischen EU-Kommission, Parlament und
Ministerrat findet sich KARUS 1999.
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Über 50-Hz-Grenzwerte in Osteuropa liegen uns nur wenige Informationen vor. Nach BOIKAT 1999 wird in Russland in Bezug auf die magnetische Feldstärke die "Gefahrenschwelle" bei dem 200-300fachem Wert der Hintergrundstrahlung angesetzt. Da zur Hintergrundstrahlung russische Angaben fehlen, wird ein mittlerer Hintergrundwert wie in technisierten deutschen Haushalten von 0,06 µT (Mikrotesla) angesetzt. Daraus ergibt sich die in der Tabelle angegebene Spanne von 12 bis 18 µT. DAVID 1999, gerade von einem EMF-Kongress in Moskau zurückgekehrt, bestätigte, dass in Russland aktuell niedrigere Grenzwerte gelten als die ICNIRP-Empfehlungen.
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Die aufgeführten Grenzwertempfehlungen
deutscher - SSK (Strahlenschutzkommission) und DIN/VDE - und internationaler
Kommissionen - ICNIRP ("Internationale Kommission zum Schutz vor
nicht-ionisierender Strahlung")bzw. IRPA ("Internationale
Strahlenschutzkommission"), WHO ("Weltgesundheitsorganisation") und UNEP
("United Nations Environment Program") - sind allgemein bekannt und sollen hier
nicht näher vorgestellt werden. Die Grenzwertempfehlungen für 50 Hz haben sich
zwischen 1987 und 1998 nicht verändert. Eine ausführliche Diskussion der
aktuellen ICNIRP-Empfehlungen (ICNIRP 1998), die auch die älteren
internationalen Empfehlungen in einer Quellenübersicht zeigt, findet sich in
KARUS & GROTENHERMEN 1998.
BUWAL 1998 (Elektrosmog-Report, März 1999)
und die Empfehlungen des RATES DER EUROPÄISCHEN UNION 1999 orientieren sich
weitgehend an den ICNIRP-Empfehlungen von 1998. Die aktuellen EU-Empfehlungen
wurden bereits im vorherigen Abschnitt in einigen Details vorgestellt.
Eine um Größenordnungen niedrigere
Grenzwertempfehlung wurde von Gianni Tamino, Biologieprofessor an der
Universität Padova, für den Umweltausschuss des Europäischen Parlaments
ausgearbeitet und schließlich vom EU-Parlament im März 1999 nicht angenommen
(Elektrosmog-Report, Februar und September 1999). Die Grenzwertvorschläge von
Tamino orientieren sich am Vorsorgeprinzip und Vorschlägen des US-Rates für
Strahlenschutz (NCRP) und der US-Umweltbehörde. Für einige Frequenzbereiche
liegen die Vorschläge um mehr als den Faktor 1.000 unter den
ICNIRP-Empfehlungen. Tamino wirft den internationalen Kommissionen vor, eine
große Anzahl wissenschaftlicher Publikationen ignoriert zu haben.
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Richtwerte/Empfehlungen für Hochspannungsfreileitungen
In den USA wurden in den 90er Jahren
regional verschiedene Empfehlungen für maximale Magnetfeldbelastungen bzw.
Mindestabstände für Wohnbebauungen in der Nähe von Hochspannungstrassen
ausgesprochen. Die hier exemplarisch genannten Werte wurden zitiert nach MAES
1998, NIEDERSÄCHSISCHES UMWELTMINISTERIUM 1993 und BOIKAT 1999.
Seit 1990 gibt es in Schweden Empfehlungen, beim Neubau von Schulen, Kindertagesstätten, Kinderspielplätzen und ähnlichen Einrichtungen solche Entfernungen von Hochspannungstrassen einzuhalten, dass die von Freileitungen erzeugten Magnetfelder nicht mehr als 0,2 bis 0,3 µT betragen (Elektrosmog-Report, Mai 1995,
NIEDERSÄCHSISCHES UMWELTMINISTERIUM 1993).
Eine 10-µT-Empfehlung für Neubauten gilt in Nordrhein-Westfalen. In Landesumweltamt NRW 1998 heißt es: "Um dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen durch elektrische oder magnetische Felder vorzubeugen, sind in Anhang 3 für verschiedene Anwendungsfälle Schutzabstände aus Gründen des Immissionsschutzes aufgeführt. Die Staatlichen Umweltämter sollen diesen Anhang bei der Beteiligung im Bauleitplanverfahren anwenden. ... Die Bemessung der in Anhang 3 angegebenen Abstände basiert auf dem von der Strahlenschutzkommission in ihren Empfehlungen zum Schutz vor niederfrequenten elektrischen und magnetischen Feldern der Energieversorgung und -anwendung vom 16./17. Februar 1995 genannten Ermessungsspielraum für die magnetische Flußdichte von 10 µT zur
Berücksichtigung des Vorsorgegesichtspunktes und auf den Erläuterungen des
Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zu § 4 der
Verordnung über elektromagnetische Felder (26. BImSchV)."
Da mit den 10 µT die maximal mögliche magnetische Flussdichte (Vollast, asymmetrische Phasenbelegung) begrenzt wird, führt diese Regelung in der Praxis dazu, dass die Belastungen in den meisten Fällen unter 1 µT bleiben.
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Richtwerte für Bildschirme
MPR II aus dem Jahr 1990 und TCO aus dem
Jahr 1991 sind zwei schwedische Normen für elektrische und magnetische Felder
von Bildschirmen, die sich mittlerweile zum internationalen Standard für
Computermonitore entwickelt haben. 1995 wurden die MPR-Richtlinien von einem
Komitee europäischer und US-amerikanischer Experten unter Leitung der
schwedischen Elektrizitäts-Kommision (SEK) überarbeitet und aktualisiert
(Elektrosmog-Report, Juli 1995). Der schwedische Dachverband der
Angestelltengewerkschaften (TCO) hat in seinen neuesten Richtlinien TCO 99 die
elektromagnetischen Grenzwerte nicht weiter verschärft (Elektrosmog-Report, Juni
1999).
MPR und TCO haben die Belastungen durch Bildschirmfelder an
Computerarbeitsplätzen weltweit drastisch reduziert. Die Richtlinien haben sich
dabei nicht an möglichen gesundheitlichen Gefahren, sondern am technisch
Machbaren orientiert.
Im Gegensatz
zum Bildschirmbereich gibt es für andere Elektro- und elektronische Geräte
keinerlei Richtwerte für die Begrenzung der elektromagnetischen Feldemissionen.
Es fehlen jegliche Impulse an die Hersteller, eine ähnliche Optimierung wie bei
Computermonitoren vorzunehmen.
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ECOLOG 1994
"Die Grenzwerte für den Expositionsbereich 2 (Allgemeinbevölkerung, unkontrollierte Bereiche, Dauerexposition) sind an den Grenzwerten für 50-Hz-Felder von 0,2 µT bzw. 60 V/m «aufgehängt», die wir aufgrund der epidemiologischen und der Laborbefunde für notwendig halten. Für das magnetische Feld empfehlen wir, wegen der weiteren Verbreitung von 50-Hz-Feldern in der Umwelt, für einzelne Anlagen wie Hochspannungsleitungen oder Transformatoren lediglich 0,1 µT zuzulassen. Nach
dem aktuellen Kenntnisstand kann man die von uns vorgeschlagenen Grenzwerte als
wirkliche Vorsorgegrenzwerte ansehen, auch im Hinblick auf die epidemiologischen
Befunde und die Ergebnisse der Untersuchungen zur Beeinflussung des
Immunsystems, der hormonellen Steuerung (Melatonin) und der Zellkommunikation
(Kalzium-Ionenfluß)."
NCRP 1995 (vorläufiger Bericht)
Zitiert nach Elektrosmog-Report 1995: "Nach den Vorstellungen des Komitees soll die EMF-Belastung im Niederfrequenzbereich schrittweise reduziert werden, zunächst innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren in Häusern, Schulen und anderen nichtindustriellen Umgebungen auf maximal 1 µT und 100 V/m. Nach sechs Jahren soll auf der Grundlage einer neuen Forschungsübersicht die Option einer weiteren Reduzierung auf 0,5 µT und 50 V/m bestehen. Nach insgesamt 10 Jahren sollte nach erneuter umfassender Analyse der sozioökonomischen und technischen Folgen die Möglichkeit bestehen, die angestrebten Zielwerte weiter auf 0,2 µT und 10 V/m zu reduzieren. ... Obwohl
unvollständig, weist verfügbares epidemiologisches und Labordatenmaterial
bestimmte Übereinstimmungen auf, die niederfrequente EMF-Exposition mit einem
erhöhten Gesundheitsrisiko in Verbindung bringen. ... Einige epidemiologische
Studien bringen gesundheitliche Effekte mit einer großen Spannbreite von
Expositionsniveaus in Verbindung. Auf der Basis dieser Spannbreiten läßt sich
folgern, daß ein erheblicher Teil der Weltbevölkerung einem niedrigen
Risikoniveau unterworfen ist. Es handelt sich allerdings um einen Risikofaktor
mit relevanter sozialer Bedeutung wegen seiner alles durchdringenden Natur und
der ernsthaften Konsequenzen für betroffene Einzelpersonen."
König/Folkerts 1997
"Innerhalb von Wohnungen mit speziell biologisch orientierter Elektroinstallation sollten jedoch - insbesondere innerhalb der Ruhezonen - deutlich geringere Grenzwerte angestrebt werden. Da entsprechende allgemeingültige Festlegungen zur Zeit noch ausstehen, empfehlen die Autoren nur für diesen Anwendungsbereich vorerst folgende Grenzwerte (bezogen auf f = 50 Hz) anzusetzen: ..... für das H-Feld: 0,8 A/m (beziehungsweise 1 µT). ... Falls persönlich extreme
Sicherheitsansprüche gestellt werden, können speziell beim H-Feld auch nochmals
geringere Werte um den Faktor 0,3 ... 0,1 angesetzt werden...."
MAES 1998/99
MAES 1998 gibt als
"Baubiologische Richtwerte für Schlafplätze" folgende Kategorien an:
unauffällig <0,02 µT (bzw.
20 nT)
schwach 0,02-0,1 µT
stark 0,1-0,5 µT
extrem >0,5 µT.
Für den Wachbereich gibt Maes 0,2 µT an. Und weiter: "Alle Richtwerte sind
Vorsorgewerte für sensible Personen, z. B. Kinder, Alte, Kranke, Allergiker,
Immungeschwächte... und beziehen sich nur auf Dauereinwirkungen. Die Richtwerte
für Wachbereiche gelten nur, wenn jene für Schlafbereiche eingehalten werden,
das heißt, wenn eine solide Regenerationsphase gewährleistet ist."
nova 1999
Das nova-Institut begründet seinen Vorsorgewert von 0,2 µT für 50-Hz-Magnetfelder wie folgt:
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EMF-Experten 1999
Am 25.09.99 trafen sich kritische Wissenschaftler und Betroffene in Offenbach zur Abstimmung gemeinsamer "Vorsorgegrenzwerte" zur Einreichung beim Bundesumweltministerium anlässlich der Überarbeitung der 26. BImSchV. "Eine Zielorientierung an Vorsorgegrenzwerten für die Allgemeinbevölkerung bei Dauereinwirkung ... Magnetische Flußdichte 100 nT (0,1 µT). Für "sensible" Personen, d.s. Kinder, ältere Menschen, Kranke, abwehrgeschwächte Personen, sind diese Werte deutlich zu reduzieren. Mit den folgenden Werten soll eine Vorstellung vermittelt werden, in welcher Höhe sich für diese Gruppe reduzierte Belastungen - allerdings im Ruhebereich (Schlafbereich) - bewegen müssen, um Beschwerdefreiheit zu erreichen. ... Magnetische Flußdichte 20 nT (0,02 µT)."
Weitere
Vorsorgeempfehlungen in der Tabelle sind zitiert nach SCHAPER 1998, MAES 1998
(BUND 1998) und nach KATALYSE 1994, wo die Empfehlungen verschiedener Bau- und
Elektrobiologen - Rose, Fischer, Maes u.a. - zusammenfassend diskutiert
sind.
Michael Karus
Redaktion Elektrosmog-Report
Tabelle: Grenz- und Vorsorgewerte für 50-Hz-Magnetfelder für die Öffentlichkeit in Mikrotesla im Überblick
|
Werte |
|
in µT |
Westeuropäische Grenzwerte |
|
Italien 1992 (Daueraufenthalt) |
100 |
Deutsche Elektrosmogverordnung 1997 |
100 |
"kurzzeitig" und "kleinräumig" (26. BImSchV) |
200 |
EU-Länder 2000 (nach Umsetzung der EU-Empfehlung) |
100 |
Osteuropäische Grenzwerte |
|
Russland 1993 |
12-18 |
Grenzwertempfehlungen |
|
dt. Strahlenschutzkommission (SSK) 1989 |
100 |
DIN/VDE 0848 1992 (Dauerexposition) |
400 |
ICNIRP (bzw. IRPA, WHO, UNEP) 1987-1998 |
100 |
BUWAL 1998 (Schweiz) |
100 |
Ministerrat der Europäischen Union 1999 |
100 |
Bericht an den Umweltausschuss |
0,25 |
Richtwerte/Empfehlungen für Hochspannungsfreileitungen |
|
New York, Florida, Montana u.a. 90er Jahre |
15-25 |
Kalifornien (San Diego, Costa Mesa) |
0,2-0,4 |
Schweden 1990 |
0,2-0,3 |
Nordrheinwestfalen Bauleitplanung 1998 |
10 |
Richtwerte für Bildschirme |
|
MPR II 1990 "50 cm Abstand" |
0,25 |
TCO 1991 bis TCO 1999 "30 cm Abstand" |
0,2 |
MPR III 1995 "30 cm bzw. 50 cm Abstand" |
0,2 |
Vorsorgewerte |
|
KATALYSE 1994 "24-Stunden-Mittel" / "nachts" |
0,4 / 0,2 |
versch. Bau- und Elektrobiologen |
0,02-0,1 |
ECOLOG 1994 "allgemein" / "für einzelne Anlagen" |
0,2 / 0,1 |
dt. Strahlenschutzkommission (SSK) 1995 |
10 |
Vorläufiger NCRP-Bericht 1995 (USA) "nach 3/ 6/ 10 Jahren" |
1 / 0,5 /0,2 |
König / Folkerts (Ruhezonen) 1997 |
1 (0,1-0,3) |
Schaper 1998 "Am Tage" |
0,3-0,4 |
Maes 1998/99 "Wachbereich" "Schlafplätze" |
0,2 0,02-0,1 |
BUND 1998 "Ruhebereiche" |
0,1 |
nova 1999 |
0,2 |
EMF-Expertenrunde 09/99 "allgemein" "sensible Personen" |
0,1 0,02 |
nova 1999
Tip: Der vollständige Text über "Internationale Grenz- und Vorsorgewerte im Überblick - NF- und HF-Bereich" findet sich im Internet unter "www.nova-institut.de", Bereich Elektrosmog und wird dort regelmäßig aktualisiert.
Quellen:
Impressum – Elektrosmog-Report im Strahlentelex
Erscheinungsweise: monatlich im Abonnement mit dem Strahlentelex Verlag und Bezug: Thomas Dersee, Strahlentelex, Rauxeler Weg 6, D-13507 Berlin, ( + Fax 030 / 435 28 40. Jahresabo: 98,- DM.
Herausgeber und
Redaktion:
nova-Institut für politische und ökologische Innovation,
Hürth
Michael Karus (Dipl.-Phys.)
(V.i.S.d.P.), Dr. med. Franjo Grotenhermen, Dr. rer. nat. Peter Nießen
(Dipl.-Phys).
Kontakt: nova-Institut GmbH, Abteilung
Elektrosmog,
Goldenbergst. 2, 50354 Hürth, ( 02233 / 94 36 84, Fax: / 94 36 83
E-Mail: nova-h@t-online.de;
http://www.nova-institut.de;
http://www.datadiwan.de/netzwerk/
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